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Wenn Sie ein Einwohner sind…

Veröffentlicht von Marketing Urbaniza auf Dezember 5, 2025
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  • DNI oder NIE: im Falle von EU-Bürgern oder Ausländern mit Wohnsitz in Spanien.
  • Bescheinigung der Volkszählungsregistrierung: falls zutreffend, je nach Gemeinde.
  • Spanisches Bankkonto: erforderlich für Zahlungen und Lastschriften.
  • Einkommens- oder Vermögensnachweis: (Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuer, Kontoauszüge), wenn Sie eine Finanzierung beantragen.
  • Vorabgenehmigung der Bank: für den Fall, dass Sie eine Hypothek benötigen.
  • Anerkannter Familienstand: Dies wird manchmal vom Notar für rechtliche Zwecke in der Urkunde verlangt.

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