Informiere dich über die regionalen Abzüge für den Hauptwohnsitz, die Steuerzahler in der Comunidad Valenciana im Einkommensteuerjahr 2024 in Anspruch nehmen können.

Die Renta 2024 Kampagne beginnt am 2. April. Ab diesem Datum bis zum 30. Juni können die Steuerzahler/innen ihre Einkommensteuererklärung für das Steuerjahr 2024 einreichen. Die wichtigste Neuerung in diesem Jahr ist, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ihre Steuererklärung per Kreditkarte, Debitkarte oder sogar per Bizum einzahlen können.

Welche regionalen Abzüge können Valencianerinnen und Valencianer in der Einkommensteuererklärung geltend machen, wenn sie sich auf die Gemeinschaft Valencia und die Abzüge für Wohnraum konzentrieren?

Regionale Abzüge für ständigen Wohnsitz in der Region Valencia

Im Folgenden findest du eine Übersicht über alle regionalen Abzüge für den Hauptwohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia für das Einkommensteuerjahr 2024. Wenn du mehr über die einzelnen Abzüge wissen möchtest und zum Beispiel wissen willst, welche Einkommensvoraussetzungen erfüllt sein müssen, kannst du das Handbuch Renta 2024 herunterladen.

Einkommensteuerhandbuch 2024

Absetzungen für die Hauptwohnung in der Valencianischen Gemeinschaft

Erfahren Sie mehr über die Wohnungsbauförderungen, auf die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2024 zugreifen können

Für Einkommen aus Vermietung und Verpachtung

Valencianerinnen und Valencianer können 5% der Einkünfte aus der Vermietung ihrer Wohnung absetzen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Die Einkünfte aus der Vermietung müssen aus Mietverträgen stammen, die im Jahr 2024 abgeschlossen wurden und der aktuellen Gesetzgebung entsprechen.
  • Wenn die Wohnung zuvor für einen Zeitraum von weniger als 3 Jahren vermietet wurde, darf der Mieter nicht derselbe sein wie im vorherigen Vertrag.
  • Die Kaution muss vor Ende 2024 zugunsten der Generalitat geleistet worden sein.
  • Die monatliche Miete darf den Referenzpreis für Privatmieten in der Autonomen Gemeinschaft Valencia nicht überschreiten.

Die maximale jährliche Bemessungsgrundlage für Mieten, die sich aus der Miete ergeben, beträgt 3.300 Euro.

Das könnte dich interessieren: Belastete Gebiete in der Provinz Alicante nach dem Wohnraumgesetz

Für den Erwerb eines gewöhnlichen Wohnsitzes für Personen unter 35 Jahren

Personen unter 35 Jahren können 5 % der Ausgaben für den Erwerb ihres Hauptwohnsitzes absetzen, mit Ausnahme des Teils dieser Beträge, der den Zinsen entspricht. In der Generalitat Valenciana gilt der Bau oder die Erweiterung einer Hauptwohnung als Erwerb einer Hauptwohnung.

Zusätzlich zu den Anforderungen, die in den staatlichen Verordnungen zur Regelung des Investitionsabzugs für den Hauptwohnsitz festgelegt sind, müssen die Steuerpflichtigen, um den regionalen Abzug in Anspruch nehmen zu können, auch die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Dass es sich um den Erwerb des ersten Hauptwohnsitzes handelt.
  • Die Begünstigten müssen am 31. Dezember 2024 35 Jahre alt oder jünger sein.

Für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes durch Menschen mit Behinderungen

Steuerpflichtige mit den folgenden Behinderungsgraden können einen Abzug von 5 % der für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes investierten Beträge geltend machen, mit Ausnahme des Teils dieser Beträge, der den Zinsen entspricht:

  • Körper- oder Sinnesbehinderung von mindestens 65 %.
  • Geistige Behinderung von mindestens 33 %.

Für Beträge, die für den Erwerb oder die Sanierung des gewöhnlichen Wohnsitzes bestimmt sind und aus öffentlichen Mitteln stammen

Valencianerinnen und Valencianer können 112 Euro von den Beträgen abziehen , die sie in den Kauf oder die Renovierung einer Wohnung investieren, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz darstellt oder darstellen wird. Die Investitionsbeträge, die für den Abzug in Frage kommen, müssen aus einer von der Generalitat zu diesem Zweck gewährten Subvention stammen, die aus ihrem eigenen Haushalt oder dem des Staates stammt.

Für die Anmietung oder Bezahlung der Überlassung eines gewöhnlichen Wohnsitzes

In der Regel gewährt die Autonome Gemeinschaft Valencia einen Abzug von 20 % der Beträge, die für die Anmietung oder Verlegung eines Hauptwohnsitzes gezahlt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 800 Euro.

Dieser Abzug kann auf 25 % erhöht werden, wenn der Steuerpflichtige eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Er ist 35 Jahre alt oder jünger.
  • Sie haben einen Grad der Körper- oder Sinnesbehinderung von mindestens 65 % oder eine geistige Behinderung von mindestens 33 %.

Dieser Abzug kann auf 30 % mit einem maximalen Abzug von 1.000 Euro erhöht werden, wenn 2 oder mehr Voraussetzungen erfüllt sind.

Für die Anmietung einer Wohnung zur Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit in einer anderen Gemeinde

Steuerpflichtige können einen Abzug von 10 % geltend machen, wenn sie eine Wohnung anmieten, um eine Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Selbstständiger in einer anderen Gemeinde auszuüben als der, in der sie zuvor wohnten.

Voraussetzungen und Bedingungen für die Inanspruchnahme des Abzugs:

  • Die angemietete Wohnung muss sich innerhalb der Region Valencia befinden und mehr als 50 km von der Gemeinde entfernt sein, in der die Person vor der Anmietung gewohnt hat.
  • Die in die Miete investierten Beträge werden nicht vom Arbeitgeber gezahlt.

Der Höchstbetrag für den Abzug beträgt 224 Euro.

Für Investitionen in Anlagen zum Eigenverbrauch von elektrischer oder thermischer Energie

Abzug von 40 % auf die Beträge, die in einen gewöhnlichen Wohnsitz oder in ein Gebäude für die Installation von Anlagen für einen der folgenden Zwecke investiert werden:

  • Anlagen für den Eigenverbrauch von Strom.
  • Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Photovoltaik oder Windenergie.
  • Anlagen zur Erzeugung von thermischer Energie aus Solarenergie, Biomasse oder Erdwärme für die Erzeugung von Warmwasser, Heizung oder Klimatisierung.

Diese Ermäßigung ist auf 20 % der investierten Beträge begrenzt, wenn die Anlagen an einem Zweitwohnsitz errichtet werden.

Nachfolgend findest du eine Tabelle, in der die Abzüge für den Hauptwohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia für die Renta 2024 zusammengefasst sind:

Konzept Prozentsatz/Betrag Hauptbedingungen
Einkünfte aus der Vermietung einer Wohnung 5% der Mieteinnahmen Neuer Vertrag im Jahr 2024, Kaution bezahlt, Miete ≤ Referenzpreis. Grenze: 3.300 €/Jahr
Kauf eines Erstwohnsitzes durch Personen unter 35 Jahren 5% des Betrags (ohne Zinsen) Erster Hauptwohnsitz. Alter ≤ 35 Jahre am 31/12/2024
Erwerb eines Eigenheims durch behinderte Personen 5% des Betrags (zinslos) Behinderung ≥ 65% Körper-/Sinnesbehinderung oder ≥ 33% geistige Behinderung
Öffentliche Beihilfe für den Kauf oder die Renovierung einer Wohnung 112 € Muss aus regionaler oder staatlicher Förderung stammen
Anmietung oder Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes 20% bis zu 800 € Im Allgemeinen
Miete oder Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes 25% bis zu 800 € Wenn ≤ 35 Jahre alt oder Behinderung ≥ 65% körperlich/sensorisch oder > 33% psychisch
Anmietung oder Verlegung des Hauptwohnsitzes 30% bis zu 1.000 € Wenn 2 oder mehr der oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind
Miete aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels in eine andere Gemeinde 10% bis zu 224 € Neue Gemeinde mehr als 50 km entfernt, Miete wird nicht vom Arbeitgeber gezahlt
Investitionen in Anlagen zum Eigenverbrauch von Energie 40% des Betrags Wenn sie am gewöhnlichen Wohnsitz oder Gebäude getätigt werden
Investitionen in Eigenverbrauchsanlagen (Zweitwohnsitz) 20% des Betrages Wenn die Anlage an einem Zweitwohnsitz steht

Wichtig: Um diese Abzüge in Anspruch nehmen zu können, müssen die Steuerpflichtigen eine Reihe zusätzlicher Voraussetzungen erfüllen, die sich auf ihr Einkommen, ihr Vermögen oder die gewählte Zahlungsmethode für die Zahlung der gezahlten Beträge beziehen. Um vollständige Informationen zu den Abzügen für den Hauptwohnsitz in der Autonomen Gemeinschaft Valencia zu erhalten, lade das Praxishandbuch Renta 2024 herunter.

Einkommensteuerhandbuch 2024

Absetzungen für die Hauptwohnung in der Valencianischen Gemeinschaft

Erfahren Sie mehr über die Wohnungsbauförderungen, auf die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2024 zugreifen können