Im Folgenden informieren wir dich über die Abzüge, die Steuerzahlern in der Autonomen Gemeinschaft Valencia für das Einkommensteuerjahr 2023 zur Verfügung stehen.
Das Jahr hat gerade begonnen und damit auch ein neues Steuerjahr. Das hat die Steuerbehörde mit der Veröffentlichung des Kalenders für das Jahr 2024 klargestellt, der eine wichtige Neuerung enthält: In diesem Jahr beginnt die Einkommenssteuerkampagne 2023 am 3. April, acht Tage früher als im letzten Jahr. Ab diesem Datum können die Steuerzahler den Entwurf der Steuererklärung anfordern und die Frist für die Online-Einreichung der Einkommensteuererklärung beginnt.
Welche Abzüge können Valencianerinnen und Valencianer im Steuerjahr 2023 in Bezug auf ihren Hauptwohnsitz geltend machen, wenn wir uns auf die Region und den Bereich konzentrieren, der uns betrifft?
Regionale Abzüge für den Hauptwohnsitz
Bei Hispania Homes haben wir ein PDF mit allen vorhandenen Absetzungen für die Hauptwohnung in der Valencianischen Gemeinschaft für das Steuerjahr 2023 vorbereitet. Lade das Einkommensteuer-Handbuch 2023 herunter und erfahre alle Details über die Wohnungsabsetzungen, die du in deiner Gemeinschaft geltend machen kannst.
Absetzungen für die Hauptwohnung in der Valencianischen Gemeinschaft
Erfahren Sie mehr über die Wohnungsbauförderungen, auf die Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung 2023 zugreifen können
Im Folgenden geben wir dir eine Zusammenfassung von jeder einzelnen:
Für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Abzug von 5 % des Einkommens aus der Vermietung einer Wohnung, sofern die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Mieteinnahmen werden in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften für städtische Mietverträge erzielt.
- Wenn die Wohnung zuvor für weniger als drei Jahre vermietet war, darf der aktuelle Mieter nicht mit dem vorherigen Mieter identisch sein.
- Die monatliche Miete darf den Referenzpreis für Privatmieten in der Autonomen Gemeinschaft Valencia nicht überschreiten.
- Dass eine Kaution hinterlegt wurde, wie in der Gesetzgebung über städtische Mietverträge zugunsten der Comunidad Valenciana angegeben.
Für den Kauf eines gewöhnlichen Wohnsitzes für Personen unter 35 Jahren
Abzug von 5 % der Beträge, die für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes für Steuerpflichtige unter 35 Jahren gezahlt werden, sofern die folgenden Umstände erfüllt sind:
- Dass es sich um den Kauf eines ersten Hauptwohnsitzes handelt
- Der Steuerpflichtige ist am Tag der Entstehung der Steuer (normalerweise der 31. Dezember) 35 Jahre alt oder jünger
- Der Kauf der Immobilie wird per Kredit-/Debitkarte, Banküberweisung, nominativem Scheck oder Einzahlung auf Konten bei Kreditinstituten getätigt.
- Das Vermögen des Steuerpflichtigen am Ende des Steuerzeitraums übersteigt mindestens den Betrag der getätigten Investitionen im Vergleich zum Beginn des Steuerzeitraums.
- Das allgemeine steuerpflichtige Nettoeinkommen und das steuerpflichtige Nettoeinkommen aus Sparguthaben der Steuerpflichtigen, die für den Abzug in Frage kommen, darf 30.000 Euro in einer Einzelsteuererklärung bzw. 47.000 Euro in einer gemeinsamen Steuererklärung nicht übersteigen.
Für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes für Menschen mit Behinderungen
Abzug von 5 % der Beträge, die für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes von Personen mit den folgenden anerkannten Behinderungsgraden gezahlt werden:
- Grad der Körper- oder Sinnesbehinderung von mindestens 65%
- Grad der geistigen Behinderung von 33% oder mehr
Für den Erwerb oder die Sanierung von Wohnraum aus öffentlichen Mitteln
112 Euro für Beträge aus einer von der Generalitat gewährten Subvention für den Erwerb oder die Renovierung einer Dauerwohnung oder der Betrag, der sich aus der Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen regionalen Steuersatzes auf den Betrag der öffentlichen Subvention ergibt.
Für die Anmietung eines Dauerwohnsitzes
20%, mit einem Höchstbetrag von 800 Euro, im Allgemeinen.
25 %, mit einer Obergrenze von 95 Euro, wenn der Mieter eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Sie sind 35 Jahre alt oder jünger.
- Sie haben einen anerkannten Grad an Körper- oder Sinnesbehinderung von mindestens 65 % oder eine geistige Behinderung von mindestens 33 %.
- Sie gelten als Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 7/2012 der Generalitat vom 23. November gegen Gewalt gegen Frauen in der Valencianischen Gemeinschaft.
Für die Anmietung einer Wohnung zur Ausübung einer Tätigkeit
Abzug von 10 % der Beträge, die für die Miete einer Wohnung gezahlt werden, die für die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Tätigkeit in einer anderen Gemeinde als der des Steuerpflichtigen genutzt wird. Hierfür müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die angemietete Immobilie (in der Comunidad Valenciana) muss mehr als 50 km von der Immobilie entfernt sein, in der der Steuerpflichtige unmittelbar vor der Anmietung gewohnt hat.
- Die für die Vermietung gezahlten Beträge werden nicht vom Arbeitgeber übernommen.
- Die allgemeine Steuerbemessungsgrundlage des Steuerpflichtigen übersteigt nicht 30.000 Euro in einer Einzelsteuererklärung oder 47.000 Euro in einer gemeinsamen Steuererklärung.
- Dass die Mietbeträge per Kredit-/Debitkarte, Banküberweisung, Namensscheck oder Einzahlung auf Konten bei Kreditinstituten gezahlt werden.
Für Investitionen in Anlagen zum Eigenverbrauch von Strom
Abzug von 40 % des Betrags der in die Hauptwohnung investierten Beträge, die für:
- Anlagen zum Eigenverbrauch von Strom
- Anlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie aus Solarenergie, Biomasse oder Erdwärme für die Erzeugung von Warmwasser, Heizung und/oder Klimatisierung
- Anlagen zur Erzeugung von elektrischer Energie aus Photovoltaik oder Windenergie für die Elektrifizierung von Häusern, die vom Stromverteilungsnetz isoliert sind und deren Anschluss an das Netz technisch, ökologisch oder wirtschaftlich nicht machbar ist.
Abzug von 20 % des Investitionsbetrags für die im vorherigen Punkt genannten Anlagen, jedoch für Zweitwohnungen.
Andere regionale Abzüge
Zusätzlich zu den soeben beschriebenen Abzügen für den Hauptwohnsitz in der Comunidad Valenciana können Steuerpflichtige in dieser Gemeinschaft im Steuerjahr 2023 eine Reihe neuer Abzüge in Anspruch nehmen, die nichts mit dem Hauptwohnsitz zu tun haben.
- Abzug von 30 % mit einem Höchstbetrag von 150 Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit der Mundgesundheit.
- Abzug von 30 %, maximal 100 Euro, für den Kauf von Korrektionsbrillen, Kontaktlinsen und Reinigungsmitteln.
- Abzug von 30 %, höchstens jedoch 150 Euro, für Ausgaben von Familienmitgliedern, die aufgrund einer Krankheit, die mit psychischen Problemen gleichzusetzen ist, Hilfe benötigen.
- Abzug von bis zu 100 Euro für Ausgaben von Familienmitgliedern mit hochkomplexen chronischen Krankheiten (150 Euro im Fall von kinderreichen Familien oder Alleinerziehenden).
- Bis zu 100 Euro für Ausgaben von Familienmitgliedern mit Hirnschäden oder Alzheimer (150 Euro bei kinderreichen Familien oder Alleinerziehenden).
- 150 Euro für Ausgaben für Sport (z. B. Fitnessstudio) oder für die Mitgliedschaft in einem Verband.
Wir erinnern dich daran, dass das Einkommensteuer-Handbuch 2023 mit den Absetzungen für die Hauptwohnung in der Valencianischen Gemeinschaft bereits verfügbar ist. Lade das Handbuch im PDF-Format herunter und erfahre alle Details über die Wohnungsabsetzungen, die du in Anspruch nehmen kannst, um bei deiner nächsten Steuererklärung weniger zu zahlen.